Streetart Zone, Plessurstrasse
Streetart Zone, Plessurstrasse
Streetart Zone, Obere Au
Streetart Zone, Obere Au
Der Plessurfischer von Bane. Foto: Nicola Pitaro / Stadt Chur
Der Plessurfischer von Bane. Foto: Nicola Pitaro / Stadt Chur

Kunst & Design

Streetart Zone - legale Graffitiwände

Vor 10 Jahren hat die Stadt Chur erste Wandflächen für legale Graffitis zur Verfügung gestellt und sich mittlerweile zu einer Street Art Stadt weiterentwickelt. Zum Jubiläum, und pünktlich zur dritten Ausgabe des Streetart-Festivals, wurden zusätzlich neue attraktive Flächen freigegeben.

Im Sommer 2014 gab die Stadt Chur die ersten Wandflächen für die legale Graffitikunst frei und ermöglichte Jugendlichen damit, sich kreativ und künstlerisch auszudrücken. Weitere grossflächige, professionelle Wandbilder, sogenannte Murals, die den öffentlichen Raum mit ihrer fröhlichen, bunten und urbanen Art aufwerten, entstehen jeweils am Streetart Festival. Dieses geht vom 21.-23. Juni bereits zum dritten Mal über die Bühne. Mit dem Mühleturm entstand 2018 das wohl bekannteste Mural der Stadt.

 

Wer auf einer der freigegebenen Mauern sprayen möchte, findet auf der Website der Stadt Chur unter dem Stichwort "Streetart Zone" die dafür freigegebenen Wände. Unter Einhaltung folgender Grundregeln können diese ohne weitere Absprachen frei gestaltet werden. Es darf nur in den markierten Zonen gesprayt werden. Wer ein Werk beginnt, soll dieses auch fertigstellen. Die Werke sind nicht für die Ewigkeit, denn jedes abgeschlossene Bild kann anschliessend wieder von einer anderen Künstlerin oder von einem anderen Künstler übermalt werden. So kann ein Bild ein Jahr bestehen bleiben oder aber nur einen Tag. Jegliche Formen von diskriminierenden Botschaften (Sexismus, Rassismus, Homophobie etc.) sind verboten. Die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten und es ist Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Leere Dosen müssen an der Multisammelstelle entsorgt werden. Es ist erwünscht, dass die Bilder in den sozialen Medien mit dem Hashtag #streetartchur oder #churkultur veröffentlicht, und somit auch dokumentiert werden.

Aktuell sind folgende Wände freigegeben:

-       Beide Seiten der Autobahnunterführung A13 an der Rheinstrasse

-       Beide Seiten der Fussgängerunterführung A13 beim Grossbruggerweg (Obere Au)

-       Ein Bereich der Stützmauer an der Unteren Plessurstrasse.

-       Beide Seiten der Bahnunterführung Giacomettistrasse

-       Neu: Hintere Wand vom Buswartehaus Obere Au

-       Neu: Beide Seiten der Bahnunterführung Ringstrasse

Siehe auch GIS-Stadtplan der Stadt Chur

Autor

Chur Kultur

Kontakt

Kulturfachstelle Stadt Chur
Poststrasse 35
7000 Chur
kulturfachstelle@chur.ch

Kategorie

  • Kunst & Design

Publiziert am

14.06.2024

Webcode

www.chur-kultur.ch/c5VMpS