Ceci & Cela
Abfallbewirtschaftung an Grossveranstaltungen
Das im Januar 2022 in Kraft getretene Gesetz über die Abfallbewirtschaftung sieht vor, dass bei öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 800 Personen Mehrweggeschirr eingesetzt werden muss. In einer ersten Phase wurde die Massnahme beim Getränkeverkauf umgesetzt. Ab 2023 gelten die Vorgaben auch für die Abgabe von Speisen.
Das Ziel des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung ist die Vermeidung von Abfall, die Abfalltrennung und die fachgerechte Entsorgung bei öffentlichen Veranstaltungen. Ein lobenswertes Ziel, das in der heutigen Zeit mehr denn je Sinn macht, um der Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen. Allerdings stellt sich die Umsetzung nicht immer als einfach heraus. Problematisch sind vor allem grössere Mengen an Mehrweggeschirr, die für Grossevents benötigt werden. Kaum ein Veranstalter verfügt über ein solches Inventar. Auf Mehrweggeschirr spezialisierte Firmen übernehmen die aufwändige Logistik und stellen das Mehrweggeschirr kostenpflichtig zur Verfügung. Auf der Gegenseite fallen die Entsorgungs- und Reinigungskosten moderater aus.
2022 Start mit der Abgabe von Getränken
Die Stadt Chur hat im 2022 das Mehrweg-Konzept im Getränkeverkauf umgesetzt. Rückblickend hat dies sehr gut funktioniert. Mittels Pfandsystem fanden die meisten verkauften Gebinde den Weg zurück zur Ausgabestelle und konnten gereinigt und wiederverwendet werden. Seit Januar 2023 werden die Mehrweg-Vorgaben auch für Speisen umgesetzt. Abgesehen von Mehrweggeschirr können Speisen zudem auch mit Servietten, Papiertüten oder Pergamentpapier sowie flachen Pappunterlagen bis zu einer vorgegebenen maximalen Grösse abgegeben werden.
Umsetzung nach Augenmass
Im Konzept sind nur drei Ausnahmen vorgesehen. Bei der Abgabe von Getränken kann auf Mehrweggeschirr verzichtet werden, wenn rezyklierbare Einweggebinde wie PET- oder Glasflaschen sowie Alu-Dosen mittels Pfandsystem eingesetzt werden. In Spezialfällen kann die Bewilligungsbehörde eine Ausnahme erteilen. Zudem sind bei Märkten und Umzügen Ausnahmen vorgesehen. Bedingung für eine Veranstaltung ist eine behördliche Bewilligung unter Einhalt der entsprechenden Auflagen. Die Ausnahmen müssen ebenfalls bewilligt werden.
Autor
Chur Kultur
Contact
Catégorie
- Ceci & Cela
Publié à
Webcode
www.chur-kultur.ch/C7im1H